Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma Johann Titz GmbH., Wild- und Geflügelhandel, 8330 Rohr/R. 66

gültig seit Jänner 2001

Nachstehende Bedingungen gelten für alle von uns angenommenen und ausgeführten Aufträge.

1. Preise:
Die Preise werden schriftlich oder telefonisch vereinbart. Nach erfolgter Festsetzung eintretende Erhöhungen, die sich auf den Kaufgegenstand, deren Rohstoffe, Herstellung sowie deren Versand und sonstige Angaben beziehen, gehen zu Lasten des Käufers. Wir sind berechtigt, offensichtliche Irrtümer, Auslassungen, Schreib- und Rechenfehler jederzeit zu berichtigen.

2. Lieferzeit:
Die Lieferzeit ist stets unverbindlich. Bei Überschreitung oder Verhinderung durch höhere Gewalt der von uns angegebenen Lieferzeit hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz, Vornahme eines Deckungskaufes oder auf Vertragsstrafen.

3. Versand und Abnahme:
Die Waren reisen ab Werk für Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn die Preise frei Bestimmungsort vereinbart gelten. Für die Verrechnung gelten die am Verladeort ermittelten Mengen und Gewichte.
Eine Prüfung oder Besichtigung hat sofort bei Übergabe zu erfolgen und schließt spätere Mängelrügen aus. Wird auf eine Abnahme ausdrücklich oder stillschweigend verzichtet, oder ist dem Käufer aus seinen Gründen eine Abnahme nicht möglich, oder sie wurde in seiner Abwesenheit zugestellt, so gilt die Ware mit dem Versand als vorschriftsmäßig geliefert und endgültig abgenommen. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die vollständige und ordnungsgemäße Übernahme der Ware und erklärt sich mit den auf der Rückseite der Lieferpapiere abgedruckten Verkaufs- und Lieferbedingungen einverstanden.

4. Lagerung und Haltbarkeit:
Frischware ist, sofern als solche gekennzeichnet oder als solche zu erkennen ist und nicht ausdrücklich anders vorgeschrieben, bei Temperaturen von -1 Grad bis +2 Grad C gekühlt zu lagern. Bei nachgewiesener vorschriftsmäßiger Manipulation und Lagerung garantieren wir eine Haltbarkeit bis zu dem von uns angegebenen Aufbrauchdatum oder bei nicht gekennzeichneter Ware für zwei Tage ab Lieferung. Für Tiefkühlware gewähren wir bei ebenfalls nachgewiesener vorschriftsmäßiger Manipulation und Lagerung bei Temperaturen von -18 Grad C bis -20 Grad C eine Haltbarkeit für einen Zeitraum von sechs Monaten.

5. Beanstandungen
sind nur für die bei Abnahme offensichtlich nicht erkennbaren Mängel zulässig und sind innerhalb zwölf Stunden nach Abnahme der Lieferfirma bekanntzugeben. Rücksendungen oder Umtausch sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.

6. Verpackung:
Die Ware wird in eine grüne und für unsere Firma gekennzeichnete Plastikbügelkiste verpackt. Für diese wird eine Einsatzgebühr von derzeit € 6,54 zuzüglich 10% MwSt. verrechnet. Dieser Betrag wird bei Rückstellung nur einer solchen Plastikkiste gutgeschrieben oder rückgezahlt. Die Plastikkiste bleibt in jedem Fall unser Eigentum.

7. Eigentumsvorbehalt und Zahlung:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser alleiniges Eigentum. Die Bezahlung mit Wechsel und Scheck bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung und gelten bis zu ihrer endgültigen Einlösung als nicht bezahlt. Für nicht bezahlte Ware haben wir jederzeit das Recht, diese zurückzufordern. Der Käufer ist verpflichtet, uns Änderungen in den Eigentumsverhältnissen für noch nicht bezahlte Ware unverzüglich mitzuteilen. Das vereinbarte Zahlungsziel wird auf der Rechnung vermerkt. Geleistete Zahlungen können auf die älteste Forderung angerechnet werden. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die bankmäßigen Zinsen sowie angelaufene Spesen zu verrechnen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort gilt für beide Teile bei Lieferung ab Werk der Ort des Lieferwerkes, ansonsten der Ort der Abnahme der Ware. Erfüllungsort für Zahlungen ist Rohr. Für alle Rechtsstreitigkeiten wird für beide Teile das zuständige Gericht in Feldbach vereinbart.